Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Baumsachverständige & Baumgutachter in Deutschland
Öffentlich bestellte Baumsachverständige erstellen gerichtsverwertbare Gutachten zu Verkehrssicherheit, Sturmschäden, Borkenkäferbefall, Haftungsfragen und der Bewertung von Baum- und Gehölzbeständen. Ein vereidigter Baumgutachter wird von Kommunen, Grundstückseigentümern, Versicherungen und Gerichten beauftragt, wenn eine neutrale und rechtssichere Einschätzung erforderlich ist. Alle gelisteten Sachverständigen sind öffentlich bestellt und vereidigt – die höchste Qualifikationsstufe im deutschen Sachverständigenwesen.
Baumsachverständige & Baumgutachter
221 Sachverständige eingetragen
Dr. agr. Dipl.-Ing. agr. Heinrich Aretz
52525 Heinsberg
Dr. Dr. Manfred Berndt
30167 Hannover
Karl Heinold Buchholz
31174 Schellerten
Dipl.-Ing. Karl-Heinold Buchholz
19217 Groß Molzahn
Dr. agr. Dr. agr. Werner Häusler
84172 Buch
Dr. Dipl.-Ing. Agr. Dipl.-Ing. Landw. Unternehmensberater Heinz Peter Jennissen
53127 Bonn
Dr. agr. Dr. agr. Norbert Leubner
04416 Markkleeberg
Dipl.-Fischerei-Ing. Uwe Peters
09212 Limbach-Oberfrohna
Dipl.-Ing. Harro Peterssen
12169 Berlin
Dr. agr. Dr. agr. Christoph Planert
07586 Kraftsdorf
Dr. Dipl.-Ing. agr. Holger Scherhag
56332 Alken
Jens Stechmann
21635 Jork
Nils Tornow
Dipl.-Ing. agr. Roland W. Vollmer
74321 Bietigheim-Bissingen
Dr. rer. nat.,Dipl.-Forstwirt, Forstassessor Stefan Wöhrl
65207 Wiesbaden
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Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?
Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Wann wird ein Baumgutachter benötigt?
Ein Baumsachverständiger wird beauftragt, wenn eine rechtssichere Einschätzung des Zustands, des Werts oder der Verkehrssicherheit eines Baumes erforderlich ist. Typische Anlässe sind Haftungsstreitigkeiten nach Sturmschäden, Baumkontrollpflichten für Grundstückseigentümer und Kommunen, die Bewertung von Gehölzbeständen bei Grundstücksverkäufen sowie Fragen zur Fällgenehmigung oder zum Baumschutz. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Baumgutachter kann in Gerichtsverfahren als Sachverständiger geladen werden.
Was kostet ein Baumgutachten?
Die Kosten eines Baumgutachtens hängen von Umfang, Baumanzahl und Gutachtenart ab. Ein einfaches Kurzgutachten zur Verkehrssicherheit eines einzelnen Baums liegt häufig zwischen 150 und 350 Euro. Ein ausführliches Schadensgutachten für mehrere Bäume – etwa nach einem Sturm oder für eine Versicherung – kann 500 bis 1.500 Euro oder mehr kosten. Gerichtsgutachten und Bestandsbewertungen für größere Gehölzflächen werden in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet. Die meisten Sachverständigen bieten ein kurzes telefonisches Vorgespräch kostenfrei an, in dem sich der Aufwand grob einschätzen lässt.
Ablauf: Wie läuft die Beauftragung ab?
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1
Vorgespräch
Sie schildern den Anlass (Schaden, Streit, Baumkontrolle), der Sachverständige schätzt den Aufwand ein und benennt seine Kosten.
-
2
Ortstermin
Der Gutachter besichtigt den Baum oder Baumbestand vor Ort, dokumentiert Zustand, Schäden und Risiken.
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3
Schriftliches Gutachten
Das Gutachten enthält Befund, Bewertung, Fotos und ggf. Maßnahmenempfehlungen. Gerichtliche Gutachten folgen dem Auftrag des Gerichts.
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4
Rückfragen und Ergänzungen
Bei Bedarf beantwortet der Sachverständige Rückfragen oder erstellt eine Ergänzung.
Baumsachverständige & Baumgutachter nach Region
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Häufige Fragen
- Muss der Baumgutachter öffentlich bestellt sein?
- Für ein Gerichtsverfahren wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bevorzugt oder vorgeschrieben. Für private Zwecke – etwa eine Schadensdokumentation gegenüber der Versicherung – ist das nicht zwingend, erhöht aber die Akzeptanz erheblich.
- Kann ich einen Baumgutachter auch für einzelne Bäume auf meinem Privatgrundstück beauftragen?
- Ja. Häufige private Anlässe sind Haftungsfragen nach einem umgestürzten Baum, Streitigkeiten mit Nachbarn über den Zustand oder das Fällen eines Baums sowie die Vorbereitung auf eine Fällgenehmigung.
- Was ist der Unterschied zwischen einem Baumgutachten und einem Baumkataster?
- Ein Baumgutachten bewertet einen bestimmten Sachverhalt zu einem Baum oder Baumbestand – oft für Haftungs- oder Schadensfragen. Ein Baumkataster ist eine systematische Bestandsaufnahme und Dokumentation aller Bäume auf einem Gelände, oft als Dauerpflicht für Kommunen oder Wohnungsunternehmen.