Georg Zimmermann
93049 Regensburg
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Dipl.-Forstwirt · ö.b.v. SV Dipl.-Forstwirt (Univ.)
Bestellungstenor
Waldbewertung, Forstliche Schadensgutachten, Einzelbaumbewertung
93049 Regensburg, Bayern · Bestellt von Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim (Nr. 166)
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim · Nr. 166
Forstwirtschaft, Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Innerhalb der Kategorie Forstwirtschaft verfügt Alois Schambeck über Fachkenntnisse in folgenden Bereichen:
Ein Forstgutachter wird beauftragt, wenn der Wert eines Waldgrundstücks rechtssicher festgestellt werden muss – etwa bei Kauf oder Verkauf, Erbschaft und Erbteilung, Enteignungsverfahren oder Flurneuordnung. Darüber hinaus erstellen Sachverständige für Forstwirtschaft Schadengutachten nach Sturm, Borkenkäferbefall oder Wildverbiss sowie Gutachten für forstwirtschaftliche Streitigkeiten. Ein öffentlich bestellter Forstgutachter ist gerichtlich anerkannt.
Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Nicht in jedem Fall. Bei einer unkomplizierten Erbteilung unter Einigung aller Beteiligten kann oft ohne Gutachten verfahren werden. Sobald der Waldwert strittig ist – z. B. bei Pflichtteilsansprüchen oder wenn mehrere Erben unterschiedlicher Meinung sind – ist ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen die verlässlichste Grundlage.
Ob eine Versicherung greift, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Für die Schadenfeststellung und die Bemessung des Ersatzes ist ein Forstschadensgutachten eines unabhängigen Sachverständigen oft Voraussetzung – sowohl gegenüber der Versicherung als auch bei Wildschadensforderungen gegen den Jagdpächter.
Ja. Waldwertgutachten werden von Finanzämtern bei Erbschaft, Schenkung und Betriebsvermögensermittlung anerkannt, sofern sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurden.
Weitere Sachverständige
Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Forstwirtschaft im Verzeichnis finden.
93049 Regensburg
86153 Augsburg
82131 Gauting
82064 Grünwald
82131 Gauting
91207 Lauf an der Pegnitz
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