Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Baumsachverständige & Baumgutachter in Brandenburg

Hier finden Sie öffentlich bestellte Baumsachverständige im Bundesland Brandenburg. Die gelisteten Sachverständigen sind von einer zuständigen Kammer oder Behörde geprüft, vereidigt und zur unparteiischen Gutachtenerstattung verpflichtet. Öffentlich bestellte Baumsachverständige erstellen gerichtsverwertbare Gutachten zu Verkehrssicherheit, Sturmschäden, Borkenkäferbefall, Haftungsfragen und der Bewertung von Baum- und Gehölzbeständen. Ein vereidigter Baumgutachter wird von Kommunen, Grundstückseigentümern, Versicherungen und Gerichten beauftragt, wenn eine neutrale und rechtssichere Einschätzung erforderlich ist.

Eingetragene Sachverständige

11 im Verzeichnis

Wolf D. Meyer-Ricks

Dipl.-Ing. (FH)

40668 Meerbusch

Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung

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Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Wann wird ein Baumgutachter benötigt?

Ein Baumsachverständiger wird beauftragt, wenn eine rechtssichere Einschätzung des Zustands, des Werts oder der Verkehrssicherheit eines Baumes erforderlich ist. Typische Anlässe sind Haftungsstreitigkeiten nach Sturmschäden, Baumkontrollpflichten für Grundstückseigentümer und Kommunen, die Bewertung von Gehölzbeständen bei Grundstücksverkäufen sowie Fragen zur Fällgenehmigung oder zum Baumschutz. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Baumgutachter kann in Gerichtsverfahren als Sachverständiger geladen werden.

Benachbarte Regionen

Andere Fachgebiete in Brandenburg

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