Claudia Amelung
30419 Hannover
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Hier finden Sie öffentlich bestellte Baumsachverständige im Bundesland Niedersachsen. Die gelisteten Sachverständigen sind von einer zuständigen Kammer oder Behörde geprüft, vereidigt und zur unparteiischen Gutachtenerstattung verpflichtet. Öffentlich bestellte Baumsachverständige erstellen gerichtsverwertbare Gutachten zu Verkehrssicherheit, Sturmschäden, Borkenkäferbefall, Haftungsfragen und der Bewertung von Baum- und Gehölzbeständen. Ein vereidigter Baumgutachter wird von Kommunen, Grundstückseigentümern, Versicherungen und Gerichten beauftragt, wenn eine neutrale und rechtssichere Einschätzung erforderlich ist.
49 im Verzeichnis
30419 Hannover
31079 Sibbesse
30451 Hannover
21244 Buchholz in der Nordheide
21407 Deutsch Evern
Dr. Dipl.-Ing. agr.
30167 Hannover
26203 Wardenburg
26180 Rastede
29356 Bröckel
Dipl.-Ing.
19217 Groß Molzahn
37077 Göttingen
37133 Friedland
31595 Steyerberg
26603 Aurich
26817 Langholt
26135 Oldenburg
Dr.
30625 Hannover
26135 Oldenburg
27383 Scheeßel
31134 Hildesheim
37176 Nörten-Hardenberg
31812 Bad Pyrmont
27801 Dötlingen
Dr.-Ing.
30926 Seelze
Dipl.-Ing.
21397 Volkstorf
30519 Hannover
Forstwirt · Baumpfleger · Baumpflege · Verkehrssicherheit · von Bäumen Baumpfleger
53757 Sankt Augustin
49835 Nordlohne
30539 Hannover
31832 Springe
21365 Adendorf
Dr.
37077 Göttingen
48157 Münster
Dr.
21702 Wangersen
Dipl.-Ing. (FH)
30167 Hannover
37154 Northeim
Dr.
37077 Göttingen
37085 Göttingen
26125 Oldenburg
Prof.
49078 Osnabrück
38667 Bad Harzburg
30539 Hannover
27798 Hude (Oldenburg)
31832 Springe
38528 Adenbüttel
Prof. Dr.
37120 Bovenden
30559 Hannover
27755 Delmenhorst
27721 Ritterhude
Kein Sachverständiger gefunden für „".
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Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Ein Baumsachverständiger wird beauftragt, wenn eine rechtssichere Einschätzung des Zustands, des Werts oder der Verkehrssicherheit eines Baumes erforderlich ist. Typische Anlässe sind Haftungsstreitigkeiten nach Sturmschäden, Baumkontrollpflichten für Grundstückseigentümer und Kommunen, die Bewertung von Gehölzbeständen bei Grundstücksverkäufen sowie Fragen zur Fällgenehmigung oder zum Baumschutz. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Baumgutachter kann in Gerichtsverfahren als Sachverständiger geladen werden.
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