Thomas Bauer
86153 Augsburg
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Hier finden Sie öffentlich bestellte Baumsachverständige im Bundesland Bayern. Die gelisteten Sachverständigen sind von einer zuständigen Kammer oder Behörde geprüft, vereidigt und zur unparteiischen Gutachtenerstattung verpflichtet. Öffentlich bestellte Baumsachverständige erstellen gerichtsverwertbare Gutachten zu Verkehrssicherheit, Sturmschäden, Borkenkäferbefall, Haftungsfragen und der Bewertung von Baum- und Gehölzbeständen. Ein vereidigter Baumgutachter wird von Kommunen, Grundstückseigentümern, Versicherungen und Gerichten beauftragt, wenn eine neutrale und rechtssichere Einschätzung erforderlich ist.
33 im Verzeichnis
86153 Augsburg
82131 Gauting
82064 Grünwald
82131 Gauting
91207 Lauf an der Pegnitz
82131 Gauting
89331 Burgau
82110 Germering
Dipl.-Ing. agr. (univ.)
85609 Aschheim
82515 Wolfratshausen
Dr. agr.
84172 Buch am Erlbach
82340 Feldafing
91614 Mönchsroth
91230 Förrenbach
Dr.
85238 Ziegelberg
89331 Burgau
Bautechniker · Betriebswirt · Bautechnisches Büro
97258 Gollhofen
B. Sc.
97209 Veitshöchheim
Prof. Dr. agr.
80807 München
Dipl.-Forstwirt · ö.b.v. SV Dipl.-Forstwirt (Univ.)
93049 Regensburg
SV
85354 Freising
86415 Mering
Gartenbautechniker · Sachverständigenbüro für Garten- · Landschafts- und Sportplatzbau
95339 Neuenmarkt
90518 Altdorf bei Nürnberg
89423 Gundelfingen an der Donau
92711 Parkstein
Dipl.-Ing. (FH) Freier Landschaftsarchitekt
86938 Schondorf am Ammersee
83071 Stephanskirchen
81673 München
84048 Mainburg
M. Eng.
82131 Gauting
M. Sc.
82131 Gauting
93049 Regensburg
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Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Ein Baumsachverständiger wird beauftragt, wenn eine rechtssichere Einschätzung des Zustands, des Werts oder der Verkehrssicherheit eines Baumes erforderlich ist. Typische Anlässe sind Haftungsstreitigkeiten nach Sturmschäden, Baumkontrollpflichten für Grundstückseigentümer und Kommunen, die Bewertung von Gehölzbeständen bei Grundstücksverkäufen sowie Fragen zur Fällgenehmigung oder zum Baumschutz. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Baumgutachter kann in Gerichtsverfahren als Sachverständiger geladen werden.
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