Stefanie Arnhard
B. Sc.
86899 Landsberg am Lech
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Hier finden Sie öffentlich bestellte Pferdegutachter im Bundesland Bayern. Die gelisteten Sachverständigen sind von einer zuständigen Kammer oder Behörde geprüft, vereidigt und zur unparteiischen Gutachtenerstattung verpflichtet. Öffentlich bestellte Pferdegutachter erstellen rechtssichere Gutachten bei der Bewertung von Pferden im Kauffall, bei Kaufuntersuchungen, Versicherungsschäden, Tierverlust und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Als vereidigte Sachverständige für Pferde werden sie von Käufern, Verkäufern, Versicherungen und Gerichten beauftragt, wenn eine neutrale und gerichtsverwertbare Einschätzung benötigt wird.
15 im Verzeichnis
B. Sc.
86899 Landsberg am Lech
Dr. med. vet.
83512 Wasserburg am Inn
Pferde-Sachverständige
91085 Rezelsdorf
Dr.
96049 Bamberg
Dr. · SV · Landwirt BLB Agrarberatung GmbH
80687 München
85445 Aufkirchen
Dr. agr.
87677 Linden
94356 Krumbach
83661 Lenggries
Dipl.-Ing. agr. (FH)
97534 Waigolshausen
Dr. med. vet.
85609 Aschheim
82205 Gilching
M.Sc. · Sachverständigenbüro Ostermaier M. Sc.
87674 Immenhofen
81247 München
Kein Sachverständiger gefunden für „".
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Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Ein öffentlich bestellter Pferdegutachter wird beauftragt, wenn eine neutrale und rechtssichere Bewertung eines Pferdes erforderlich ist. Häufige Anlässe sind der Kauf oder Verkauf eines Pferdes, Kaufuntersuchungen bei Streitigkeiten über Mängel, Versicherungsschäden, der Verlust eines Tieres sowie zivilrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer. Als vereidigter Sachverständiger kann der Pferdegutachter vor Gericht bestellt werden.
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