Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Pferdegutachter & Sachverständige für Pferdebewertung

Öffentlich bestellte Pferdegutachter erstellen rechtssichere Gutachten bei der Bewertung von Pferden im Kauffall, bei Kaufuntersuchungen, Versicherungsschäden, Tierverlust und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Als vereidigte Sachverständige für Pferde werden sie von Käufern, Verkäufern, Versicherungen und Gerichten beauftragt, wenn eine neutrale und gerichtsverwertbare Einschätzung benötigt wird. Alle gelisteten Sachverständigen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Ankaufsuntersuchung, Tierarzt oder Sachverständiger – was wann?

Eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung (AKU) prüft den gesundheitlichen Zustand eines Pferdes zum Kaufzeitpunkt. Sie ist keine Wertermittlung und kein Gutachten im rechtlichen Sinne. Einen öffentlich bestellten Pferdegutachter beauftragt man, wenn es um den Wert des Tieres geht – etwa bei Kaufpreisstreitigkeiten, Schadensersatz, Versicherungsleistungen oder dem Verlust eines Pferdes. Ein Sachverständiger kann auch im Nachgang zu einer AKU hinzugezogen werden, wenn der Käufer Mängel geltend machen und den Minderwert beziffern will. Kurz: Der Tierarzt prüft die Gesundheit. Der öffentlich bestellte Sachverständige bewertet den wirtschaftlichen Wert und erstellt das rechtlich verwertbare Dokument.

Pferdegutachter & Sachverständige für Pferdebewertung

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Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Wann wird ein Pferdegutachter benötigt?

Ein öffentlich bestellter Pferdegutachter wird beauftragt, wenn eine neutrale und rechtssichere Bewertung eines Pferdes erforderlich ist. Häufige Anlässe sind der Kauf oder Verkauf eines Pferdes, Kaufuntersuchungen bei Streitigkeiten über Mängel, Versicherungsschäden, der Verlust eines Tieres sowie zivilrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer. Als vereidigter Sachverständiger kann der Pferdegutachter vor Gericht bestellt werden.

Was kostet ein Pferdegutachten?

Die Kosten eines Pferdegutachtens hängen vom Pferdewert, der Gutachtenart und dem Aufwand ab. Für ein einfaches Wertgutachten bei einem Streitwert bis rund 5.000 Euro sind Kosten zwischen 300 und 600 Euro üblich. Bei wertvolleren Tieren, Gerichtsgutachten oder Gutachten mit mehreren Terminen und Dokumentenprüfung steigt der Aufwand entsprechend. Viele Sachverständige rechnen nach Stundensatz (80–150 Euro/Stunde) zuzüglich Fahrtkosten und Schreibkosten ab. Ein Vorgespräch klärt den Rahmen kostenfrei.

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Häufige Fragen

Ich habe ein Pferd gekauft und es ist krank – was nun?
Wenn Sie Mängel feststellen, die beim Kauf nicht offenbart wurden, ist schnelles Handeln wichtig. Ein öffentlich bestellter Pferdegutachter dokumentiert den Zustand und bewertet den Minderwert – das ist die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung oder Klage.
Kann ein Pferdegutachter auch bei Versicherungsstreitigkeiten helfen?
Ja. Bei Totalverlust, Tierverlust oder Streit über den Versicherungswert erstellt ein Sachverständiger das Wertgutachten, das gegenüber der Versicherung als unabhängige Grundlage gilt.
Muss der Gutachter in der Nähe sein?
Für eine Bewertung mit Begutachtung des Tieres ist ein Ortstermin nötig. Viele Sachverständige sind regional tätig, decken aber Umkreise von 100–200 km ab. Einige erstellen auch reine Aktengutachten auf Basis vorhandener Unterlagen.

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