Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Petra Dörken – Sachverständiger für Tiere und Pferde
Dipl.-Kffr. Dipl.-Kffr. · ö.b.v. SV
Bestellungstenor
Bestellungstenor
Tierzucht u. Tierhaltung (Zucht, Haltung, Bewertung) - Pferde (einschl. Sportpferde)
44229 Dortmund, Nordrhein-Westfalen · Bestellt von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Nr. 310)
Qualifikation und Fachgebiete
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen · Nr. 310
Tiere und Pferde
Innerhalb der Kategorie Tiere und Pferde verfügt Petra Dörken über Fachkenntnisse in folgenden Bereichen:
Wann wird ein Pferdegutachter benötigt?
Ein öffentlich bestellter Pferdegutachter wird beauftragt, wenn eine neutrale und rechtssichere Bewertung eines Pferdes erforderlich ist. Häufige Anlässe sind der Kauf oder Verkauf eines Pferdes, Kaufuntersuchungen bei Streitigkeiten über Mängel, Versicherungsschäden, der Verlust eines Tieres sowie zivilrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer. Als vereidigter Sachverständiger kann der Pferdegutachter vor Gericht bestellt werden.
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?
Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Häufige Fragen
Wenn Sie Mängel feststellen, die beim Kauf nicht offenbart wurden, ist schnelles Handeln wichtig. Ein öffentlich bestellter Pferdegutachter dokumentiert den Zustand und bewertet den Minderwert – das ist die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung oder Klage.
Ja. Bei Totalverlust, Tierverlust oder Streit über den Versicherungswert erstellt ein Sachverständiger das Wertgutachten, das gegenüber der Versicherung als unabhängige Grundlage gilt.
Für eine Bewertung mit Begutachtung des Tieres ist ein Ortstermin nötig. Viele Sachverständige sind regional tätig, decken aber Umkreise von 100–200 km ab. Einige erstellen auch reine Aktengutachten auf Basis vorhandener Unterlagen.
Weitere Sachverständige
Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Tiere und Pferde im Verzeichnis finden.
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