Michael Axnick
21244 Buchholz in der Nordheide
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Hier finden Sie öffentlich bestellte Forstgutachter im Bundesland Niedersachsen. Die gelisteten Sachverständigen sind von einer zuständigen Kammer oder Behörde geprüft, vereidigt und zur unparteiischen Gutachtenerstattung verpflichtet. Öffentlich bestellte Forstgutachter erstellen Waldwertgutachten bei Kauf, Erbschaft, Enteignung und forstwirtschaftlichen Streitigkeiten sowie Forstschadensgutachten nach Sturmschäden, Borkenkäferbefall und Wildverbiss. Ein vereidigter Sachverständiger für Waldbewertung liefert rechtssichere Grundlagen für Behörden, Gerichte, Banken und Erbengemeinschaften.
18 im Verzeichnis
21244 Buchholz in der Nordheide
49377 Vechta
37589 Kalefeld
37124 Rosdorf
RA · vBP
30163 Hannover
21734 Oederquart
37154 Northeim
Oldershausen HOFOS GmbH
37589 Kalefeld
49835 Nordlohne
Dr.
21702 Wangersen
SV
28816 Stuhr
Dr. Dipl.-Forstw. · Dipl.-Volksw.
29690 Schwarmstedt
Dr.
37124 Rosdorf
Kein Sachverständiger gefunden für „".
Bitte anderen Namen, Ort oder PLZ eingeben.
Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Ein Forstgutachter wird beauftragt, wenn der Wert eines Waldgrundstücks rechtssicher festgestellt werden muss – etwa bei Kauf oder Verkauf, Erbschaft und Erbteilung, Enteignungsverfahren oder Flurneuordnung. Darüber hinaus erstellen Sachverständige für Forstwirtschaft Schadengutachten nach Sturm, Borkenkäferbefall oder Wildverbiss sowie Gutachten für forstwirtschaftliche Streitigkeiten. Ein öffentlich bestellter Forstgutachter ist gerichtlich anerkannt.
Wir nutzen Ahrefs Web Analytics, um zu verstehen, wie diese Website genutzt wird. Es werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Datenschutzerklärung