Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – gefiltert nach Ihren Angaben.

Sachverständige

5 Ergebnisse gefunden

Marlis Böhmer

Dr. · Dipl.-Ing. agr. Dr.

53229 Bonn

Landwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Haus- und Kleingärten, Selbstversorgergartenbau Blumen und Zierpflanzen (einschließlich Stauden)

Brigitte Felbinger

Dipl.-Ing. agr. (univ.)

85609 Aschheim

Landwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Ackerbau und Grünlandwirtschaft Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben

Heinz-Peter Jennissen

Dr. · Dipl.-Ing. agr. · Landw. Unternehmensberater Landw. · Unternehmensberater · Bewertungsfragen: Teilbereich Produktionsrichtung · Gemüsebau · Zu 2.5.3: Teilbereich · Produktionsrichtung Gemüsebau Dr. Agr.

53127 Bonn

Landwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume Agrar- und Forstimmobilien
Nebenbetriebe Ökonomie von Biogasanlagen Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben

Andreas Mager

Dr. Dipl.-Ing. Agr. Dr. · agr. Obstbau · Landwirt

53347 Alfter

Landwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben Obstbau

Holger Scherhag

Dr. · Dipl.-Ing. agr. · ö.b.v. SV Sachverständigenbüro Scherhag

56332 Dieblich

Landwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume Agrar- und Forstimmobilien
Ackerbau und Grünlandwirtschaft Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

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