Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Sachverständige in Brandenburg
Hier finden Sie alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Brandenburg. Alle gelisteten Gutachter sind staatlich geprüft und vereidigt – die verlässliche Grundlage für gerichtsverwertbare Gutachten.
Sachverständige in Brandenburg
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Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?
Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Fachgebiete in Brandenburg
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