Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – gefiltert nach Ihren Angaben.

Sachverständige

30 Ergebnisse gefunden

Rahmi Atalay

Dipl.-Ing. Forst

58802 Balve

Forstwirtschaft
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben Forsteinrichtung

Udo Berger

14772 Brandenburg an der Havel

Forstwirtschaft
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben Bestands- und Bodenbewertung

Bernhard Heuer

Dipl.-Forstwirt · Assessor des Forstdienstes

59846 Sundern

Forstwirtschaft
Forsteinrichtung Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben

Antonius Klein

Dipl.-Forstwirt · Assessor des Forstdienstes

57482 Wenden

Landwirtschaft Forstwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Bestands- und Bodenbewertung Naturschutz und Landschaftspflege

Frank Setzer

Prof. Dr.

01705 Freital

Forstwirtschaft
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben Bestands- und Bodenbewertung

Henrik Thode

Forstassessor

01737 Tharandt

Forstwirtschaft
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben Bestands- und Bodenbewertung

Andreas Wiese

Dipl.-Forstwirt · Assessor der Forstwirtschaft

53804 Hevinghausen

Forstwirtschaft
Bestands- und Bodenbewertung Forsteinrichtung

Stefan Wöhrl

Dr. rer. nat. · Dipl.-Forstwirt · Forstassessor · Dipl.-Forstwirt · Forstassessor · ö.b.v. SV

65193 Wiesbaden

Landwirtschaft Forstwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

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