Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – gefiltert nach Ihren Angaben.

Sachverständige

2 Ergebnisse gefunden

Holger Scherhag

Dr. · Dipl.-Ing. agr. · ö.b.v. SV Sachverständigenbüro Scherhag

56332 Dieblich

Landwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume Agrar- und Forstimmobilien
Ackerbau und Grünlandwirtschaft Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben

Angelika Tiedtke-Crede

30539 Hannover

Landwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

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