Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – gefiltert nach Ihren Angaben.

Sachverständige

8 Ergebnisse gefunden

Lothar Fricke

Dipl.-Ing. Agr.

38274 Elbe

Landwirtschaft Agrar- und Forstimmobilien
Ackerbau und Grünlandwirtschaft Bewertungs- u Entschädigungsfragen in landwirtschaftl. Betrieben

Kornelius Gütter

Dr. Dipl.-Ing. Agr.

31141 Hildesheim

Landwirtschaft Agrar- und Forstimmobilien
Bewertungs- u Entschädigungsfragen in landwirtschaftl. Betrieben Schadensfeststellung und Bewertung von Gebäuden

Manfred Heppner

21337 Lüneburg

Landwirtschaft Agrar- und Forstimmobilien
Bewertung von bebauten und unbeb. Grundstücken-Landwirtschaft Bewertung von Aufwuchs- und Aufwuchsschäden

Heinrich Karg

Dr. agr. · Dipl.-Ing. agr. · ö.b.v. SV

07973 Greiz

Landwirtschaft Tiere und Pferde Agrar- und Forstimmobilien
Bewertungs- u Entschädigungsfragen in landwirtschaftl. Betrieben Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen

Josef Poll

31303 Burgdorf

Landwirtschaft Agrar- und Forstimmobilien
Bewertung von bebauten und unbeb. Grundstücken-Landwirtschaft Schadensfeststellung und Bewertung von Gebäuden

Eberhard Schultze

Dipl.-Ing. Agr.

31185 Hoheneggelsen

Landwirtschaft Agrar- und Forstimmobilien
Ackerbau und Grünlandwirtschaft Bewertungs- u Entschädigungsfragen in landwirtschaftl. Betrieben

Kurt Windel

Dr. Dipl.-Ing. Agr.

31028 Gronau

Landwirtschaft Agrar- und Forstimmobilien
Landwirtschaft, Betrieb / Unternehmen Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

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