Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Sachverständige für Agrarimmobilien & Hofstellen in Bayern

Hier finden Sie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Land- und forstwirtschaftliche Immobilien / Gebäude in Bayern. Alle gelisteten Gutachter sind staatlich geprüft und vereidigt – die verlässliche Grundlage für gerichtsverwertbare Gutachten. Öffentlich bestellte Sachverständige für Agrarimmobilien bewerten Hofstellen, landwirtschaftliche Betriebe, Agrarbetriebe und Grünlandflächen bei Verkauf, Erbschaft, Betriebsaufgabe und Beleihung. Ein vereidigter Gutachter erstellt Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten, die von Gerichten, Notaren, Finanzämtern und Banken anerkannt werden. Alle gelisteten Sachverständigen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Sachverständige für Agrarimmobilien & Hofstellen in Bayern

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Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

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