Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Sachverständige für Agrarimmobilien & Hofstellen in Berlin

Hier finden Sie öffentlich bestellte Agrarimmobilien-Gutachter im Bundesland Berlin. Die gelisteten Sachverständigen sind von einer zuständigen Kammer oder Behörde geprüft, vereidigt und zur unparteiischen Gutachtenerstattung verpflichtet. Öffentlich bestellte Sachverständige für Agrarimmobilien bewerten Hofstellen, landwirtschaftliche Betriebe, Agrarbetriebe und Grünlandflächen bei Verkauf, Erbschaft, Betriebsaufgabe und Beleihung. Ein vereidigter Gutachter erstellt Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten, die von Gerichten, Notaren, Finanzämtern und Banken anerkannt werden.

Eingetragene Sachverständige

5 im Verzeichnis

Jürgen Blänker

Dr. agr.

12205 Berlin

Landwirtschaft Agrar- und Forstimmobilien
Ackerbau und Grünlandwirtschaft Bewertungs- u Entschädigungsfragen in landwirtschaftl. Betrieben

Lutz Kraushaar

Dr.

13187 Berlin

Landwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume Agrar- und Forstimmobilien
Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau Obstbau

Harro Peterssen

Dipl.Ing. Dipl.-Ing.

25849 Pellworm

Landwirtschaft Forstwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume Agrar- und Forstimmobilien
Gesamtgebiet der Landwirtschaft Landwirtschaft, Betrieb / Unternehmen

Johann Reichenbach

16248 Lüdersdorf

Landwirtschaft Agrar- und Forstimmobilien
Bewertungs- u Entschädigungsfragen in landwirtschaftl. Betrieben Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen

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Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Wann wird ein Sachverständiger für Agrarimmobilien benötigt?

Sachverständige für Agrarimmobilien bewerten Hofstellen, landwirtschaftliche Betriebe, Stallgebäude, Scheunen und Grünlandflächen bei Verkauf, Erbschaft, Betriebsaufgabe und Beleihung. Ein öffentlich bestellter Gutachter erstellt Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten, die von Gerichten, Notaren, Finanzämtern und Banken anerkannt werden. Typische Auftraggeber sind Erbengemeinschaften, Landwirte beim Hofverkauf sowie Banken, die eine unabhängige Bewertung für die Kreditvergabe benötigen.

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