Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Forstgutachter & Waldbewertung-Sachverständige in Stuttgart
Hier finden Sie öffentlich bestellte Forstgutachter in Stuttgart und im weiteren Einzugsgebiet. Die gelisteten Sachverständigen sind von einer zuständigen Kammer oder Behörde geprüft, vereidigt und zur unparteiischen Gutachtenerstattung verpflichtet. Öffentlich bestellte Forstgutachter erstellen Waldwertgutachten bei Kauf, Erbschaft, Enteignung und forstwirtschaftlichen Streitigkeiten sowie Forstschadensgutachten nach Sturmschäden, Borkenkäferbefall und Wildverbiss. Ein vereidigter Sachverständiger für Waldbewertung liefert rechtssichere Grundlagen für Behörden, Gerichte, Banken und Erbengemeinschaften.
Eingetragene Sachverständige
Noch keine Sachverständigen für Stuttgart eingetragen.
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?
Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Wann wird ein Forstgutachter benötigt?
Ein Forstgutachter wird beauftragt, wenn der Wert eines Waldgrundstücks rechtssicher festgestellt werden muss – etwa bei Kauf oder Verkauf, Erbschaft und Erbteilung, Enteignungsverfahren oder Flurneuordnung. Darüber hinaus erstellen Sachverständige für Forstwirtschaft Schadengutachten nach Sturm, Borkenkäferbefall oder Wildverbiss sowie Gutachten für forstwirtschaftliche Streitigkeiten. Ein öffentlich bestellter Forstgutachter ist gerichtlich anerkannt.