Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Forstgutachter & Waldbewertung-Sachverständige in Sachsen

Hier finden Sie öffentlich bestellte Forstgutachter im Bundesland Sachsen. Die gelisteten Sachverständigen sind von einer zuständigen Kammer oder Behörde geprüft, vereidigt und zur unparteiischen Gutachtenerstattung verpflichtet. Öffentlich bestellte Forstgutachter erstellen Waldwertgutachten bei Kauf, Erbschaft, Enteignung und forstwirtschaftlichen Streitigkeiten sowie Forstschadensgutachten nach Sturmschäden, Borkenkäferbefall und Wildverbiss. Ein vereidigter Sachverständiger für Waldbewertung liefert rechtssichere Grundlagen für Behörden, Gerichte, Banken und Erbengemeinschaften.

Eingetragene Sachverständige

8 im Verzeichnis

Norbert Leubner

Dr. · Dipl.-Ing. agr. · ö.b.v. SV agr.

04416 Markkleeberg

Landwirtschaft Forstwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume Tiere und Pferde Agrar- und Forstimmobilien
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Landwirtschaft

Uwe Peters

Dipl.-Fischerei-Ing.

09212 Limbach-Oberfrohna

Landwirtschaft Forstwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume Tiere und Pferde
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau

Frank Setzer

Prof. Dr.

01705 Freital

Forstwirtschaft
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben Bestands- und Bodenbewertung

Henrik Thode

Forstassessor

01737 Tharandt

Forstwirtschaft
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben Bestands- und Bodenbewertung

Jens Winckler

Dipl.-Ing. agr.

02681 Wilthen

Landwirtschaft Forstwirtschaft Agrar- und Forstimmobilien
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Landwirtschaft Bodenkunde / Bodenschutz

Kein Sachverständiger gefunden für „".

Bitte anderen Namen, Ort oder PLZ eingeben.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Wann wird ein Forstgutachter benötigt?

Ein Forstgutachter wird beauftragt, wenn der Wert eines Waldgrundstücks rechtssicher festgestellt werden muss – etwa bei Kauf oder Verkauf, Erbschaft und Erbteilung, Enteignungsverfahren oder Flurneuordnung. Darüber hinaus erstellen Sachverständige für Forstwirtschaft Schadengutachten nach Sturm, Borkenkäferbefall oder Wildverbiss sowie Gutachten für forstwirtschaftliche Streitigkeiten. Ein öffentlich bestellter Forstgutachter ist gerichtlich anerkannt.

Benachbarte Regionen

Andere Fachgebiete in Sachsen

Ratgeber zum Thema

Wir nutzen Ahrefs Web Analytics, um zu verstehen, wie diese Website genutzt wird. Es werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Datenschutzerklärung