Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Landwirtschaftliche Sachverständige & Agrarsachverständige in Deutschland

Öffentlich bestellte landwirtschaftliche Sachverständige und Agrarsachverständige erstellen Gutachten für die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen, Betriebe und Kulturen – bei Kauf, Pacht, Erbauseinandersetzungen, Flurneuordnung und Wildschadensstreitigkeiten. Ein vereidigter Gutachter Landwirtschaft liefert rechtssichere Grundlagen für Notare, Gerichte, Finanzämter und Banken. Alle gelisteten Sachverständigen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Landwirtschaftliche Sachverständige & Agrarsachverständige

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Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Wann wird ein landwirtschaftlicher Sachverständiger benötigt?

Ein landwirtschaftlicher Sachverständiger erstellt Verkehrswertgutachten für Ackerland, Grünland und landwirtschaftliche Betriebe – bei Kauf, Verpachtung, Erbauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen und Flurneuordnungsverfahren. Agrarsachverständige werden auch bei Wildschadensstreitigkeiten, Betriebsaufgaben und steuerlichen Bewertungen eingesetzt. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter Landwirtschaft liefert Gutachten, die von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt werden.

Was kostet eine Ackerlandbewertung?

Für ein Verkehrswertgutachten für eine einzelne landwirtschaftliche Parzelle bis rund 10 Hektar sind Kosten von 800 bis 2.000 Euro üblich – je nach Lage, Bodenqualität und regionaler Markttransparenz. Größere Flächen, Betriebsbewertungen mit mehreren Betriebszweigen oder Gutachten im Enteignungs- oder Flurneuordnungsverfahren werden nach Zeitaufwand oder in Anlehnung an die JVEG-Vergütungsregeln abgerechnet. Bei gerichtlichen Verfahren und Zwangsversteigerungen wird die Vergütung des Sachverständigen direkt vom Gericht festgesetzt.

Ablauf: Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. 1

    Unterlagen zusammenstellen

    Flurkarte, Grundbuchauszug, Bodenschätzungskarte und ggf. Pachtverträge. Der Sachverständige nennt vorab, was er benötigt.

  1. 2

    Geländebegehung

    Bodenprobe, Lage- und Infrastrukturbewertung, ggf. Einsicht in Bewirtschaftungsunterlagen.

  2. 3

    Wertermittlung

    Der Sachverständige ermittelt den Verkehrswert auf Basis anerkannter Methoden (Vergleichswertverfahren, Ertragswert). Das Ergebnis ist nachvollziehbar begründet.

  3. 4

    Schriftliches Gutachten

    Das Gutachten enthält alle Bewertungsgrundlagen, Vergleichspreise und das Ergebnis. Notare, Gerichte und Finanzämter erkennen es an.

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Häufige Fragen

Ich will Ackerland verkaufen – brauche ich ein Gutachten?
Nicht zwingend. Aber ein Verkehrswertgutachten schützt Sie vor einer zu niedrigen Preiseinschätzung und gibt dem Käufer Sicherheit. Banken verlangen für eine Beleihung in der Regel ein unabhängiges Gutachten.
Was ist der Unterschied zwischen Bodenrichtwert und Verkehrswert?
Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert der Gutachterausschüsse – er gibt eine Orientierung, aber kein rechtssicheres Ergebnis für ein spezifisches Grundstück. Der Verkehrswert berücksichtigt Lage, Bonität, Pacht, Infrastruktur und aktuelle Marktdaten des konkreten Flurstücks.
Werden landwirtschaftliche Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ja, sofern sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurden. Bei Erbschaft und Schenkung kann ein Gutachten einen günstigeren Ansatz als der Standardwert des Finanzamts ergeben.

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