Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Werner Böhm – Sachverständiger für Landwirtschaft
Bestellungstenor
Bestellungstenor
Landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung
84140 Gangkofen, Bayern · Bestellt von Regierung von Niederbayern (Nr. 963)
Über den Sachverständigen
Werner Böhm ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Landwirtschaft. Die Bestellung erfolgte durch Regierung von Niederbayern (Registriernummer 963).
Der Sachverständige ist im Raum Gangkofen in Bayern tätig.
Qualifikation und Fachgebiete
Regierung von Niederbayern · Nr. 963
Landwirtschaft, Agrar- und Forstimmobilien
Innerhalb der Kategorie Landwirtschaft verfügt Werner Böhm über Fachkenntnisse in folgenden Bereichen:
Wann wird ein landwirtschaftlicher Sachverständiger benötigt?
Ein landwirtschaftlicher Sachverständiger erstellt Verkehrswertgutachten für Ackerland, Grünland und landwirtschaftliche Betriebe – bei Kauf, Verpachtung, Erbauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen und Flurneuordnungsverfahren. Agrarsachverständige werden auch bei Wildschadensstreitigkeiten, Betriebsaufgaben und steuerlichen Bewertungen eingesetzt. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter Landwirtschaft liefert Gutachten, die von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt werden.
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?
Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Häufige Fragen
Nicht zwingend. Aber ein Verkehrswertgutachten schützt Sie vor einer zu niedrigen Preiseinschätzung und gibt dem Käufer Sicherheit. Banken verlangen für eine Beleihung in der Regel ein unabhängiges Gutachten.
Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert der Gutachterausschüsse – er gibt eine Orientierung, aber kein rechtssicheres Ergebnis für ein spezifisches Grundstück. Der Verkehrswert berücksichtigt Lage, Bonität, Pacht, Infrastruktur und aktuelle Marktdaten des konkreten Flurstücks.
Ja, sofern sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurden. Bei Erbschaft und Schenkung kann ein Gutachten einen günstigeren Ansatz als der Standardwert des Finanzamts ergeben.
Weitere Sachverständige
Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Landwirtschaft im Verzeichnis finden.