Brigitte Felbinger
Dipl.-Ing. agr. (univ.)
85609 Aschheim
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Dipl.-Ing. agr.
85609 Aschheim, Bayern · Bestellt von IHK für München und Oberbayern
IHK für München und Oberbayern
Landwirtschaft, Agrar- und Forstimmobilien
Innerhalb der Kategorie Landwirtschaft verfügt Walter Blank über Fachkenntnisse in folgenden Bereichen:
Ein landwirtschaftlicher Sachverständiger erstellt Verkehrswertgutachten für Ackerland, Grünland und landwirtschaftliche Betriebe – bei Kauf, Verpachtung, Erbauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen und Flurneuordnungsverfahren. Agrarsachverständige werden auch bei Wildschadensstreitigkeiten, Betriebsaufgaben und steuerlichen Bewertungen eingesetzt. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter Landwirtschaft liefert Gutachten, die von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt werden.
Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Nicht zwingend. Aber ein Verkehrswertgutachten schützt Sie vor einer zu niedrigen Preiseinschätzung und gibt dem Käufer Sicherheit. Banken verlangen für eine Beleihung in der Regel ein unabhängiges Gutachten.
Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert der Gutachterausschüsse – er gibt eine Orientierung, aber kein rechtssicheres Ergebnis für ein spezifisches Grundstück. Der Verkehrswert berücksichtigt Lage, Bonität, Pacht, Infrastruktur und aktuelle Marktdaten des konkreten Flurstücks.
Ja, sofern sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurden. Bei Erbschaft und Schenkung kann ein Gutachten einen günstigeren Ansatz als der Standardwert des Finanzamts ergeben.
Weitere Sachverständige
Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Landwirtschaft im Verzeichnis finden.
Dipl.-Ing. agr. (univ.)
85609 Aschheim
Dipl.-Ing. agr.
80687 München
Auditor · Landwirt · Sachverständiger
90556 Cadolzburg
Dipl.-Ing. (FH)
84079 Gündlkofen
Dipl.-Ing. agr. · ö.b.v. SV · Ingenieurbüro Bierlein agr. (FH)
89361 Glöttweng
Dr.
80687 München
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