Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Thomas Leyser – Sachverständiger für Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume

Dipl.-Ing.

06110 Halle (Saale), Sachsen-Anhalt · Bestellt von Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt

Qualifikation und Fachgebiete

Bestellt von

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt

Kategorie

Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume

Innerhalb der Kategorie Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume verfügt Thomas Leyser über Fachkenntnisse in folgenden Bereichen:

Wann wird ein Baumgutachter benötigt?

Ein Baumsachverständiger wird beauftragt, wenn eine rechtssichere Einschätzung des Zustands, des Werts oder der Verkehrssicherheit eines Baumes erforderlich ist. Typische Anlässe sind Haftungsstreitigkeiten nach Sturmschäden, Baumkontrollpflichten für Grundstückseigentümer und Kommunen, die Bewertung von Gehölzbeständen bei Grundstücksverkäufen sowie Fragen zur Fällgenehmigung oder zum Baumschutz. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Baumgutachter kann in Gerichtsverfahren als Sachverständiger geladen werden.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Häufige Fragen

Für ein Gerichtsverfahren wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bevorzugt oder vorgeschrieben. Für private Zwecke – etwa eine Schadensdokumentation gegenüber der Versicherung – ist das nicht zwingend, erhöht aber die Akzeptanz erheblich.

Ja. Häufige private Anlässe sind Haftungsfragen nach einem umgestürzten Baum, Streitigkeiten mit Nachbarn über den Zustand oder das Fällen eines Baums sowie die Vorbereitung auf eine Fällgenehmigung.

Ein Baumgutachten bewertet einen bestimmten Sachverhalt zu einem Baum oder Baumbestand – oft für Haftungs- oder Schadensfragen. Ein Baumkataster ist eine systematische Bestandsaufnahme und Dokumentation aller Bäume auf einem Gelände, oft als Dauerpflicht für Kommunen oder Wohnungsunternehmen.

Weitere Sachverständige

Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume im Verzeichnis finden.

Thomas Amtage

Dipl.-Ing. (FH)

38820 Halberstadt

Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Garten- und Landschaftsbau - Herstellung und Unterhaltung Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung

Matthias Glase

B.Sc. Forstwirtschaft

39345 Flechtingen

Forstwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung Bestands- und Bodenbewertung (Waldwertermittlung)

Neidhardt Krauß

Dr.

17034 Neubrandenburg

Landwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau Pflanzenschutz

Konrad Meurer

Dipl.-Forsting.

06528 Klosterrode

Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung

Jörg Spinda

Dr. · Dipl.-Ing. agr. · ö.b.v. SV

06449 Aschersleben

Landwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume Agrar- und Forstimmobilien
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Landwirtschaft

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