Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Peter Gunkel – Sachverständiger für Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume

79312 Emmendingen, Baden-Württemberg · Bestellt von Regierungspräsidium Freiburg

Qualifikation und Fachgebiete

Bestellt von

Regierungspräsidium Freiburg

Kategorie

Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume

Innerhalb der Kategorie Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume verfügt Peter Gunkel über Fachkenntnisse in folgenden Bereichen:

Wann wird ein Baumgutachter benötigt?

Ein Baumsachverständiger wird beauftragt, wenn eine rechtssichere Einschätzung des Zustands, des Werts oder der Verkehrssicherheit eines Baumes erforderlich ist. Typische Anlässe sind Haftungsstreitigkeiten nach Sturmschäden, Baumkontrollpflichten für Grundstückseigentümer und Kommunen, die Bewertung von Gehölzbeständen bei Grundstücksverkäufen sowie Fragen zur Fällgenehmigung oder zum Baumschutz. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Baumgutachter kann in Gerichtsverfahren als Sachverständiger geladen werden.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Häufige Fragen

Für ein Gerichtsverfahren wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bevorzugt oder vorgeschrieben. Für private Zwecke – etwa eine Schadensdokumentation gegenüber der Versicherung – ist das nicht zwingend, erhöht aber die Akzeptanz erheblich.

Ja. Häufige private Anlässe sind Haftungsfragen nach einem umgestürzten Baum, Streitigkeiten mit Nachbarn über den Zustand oder das Fällen eines Baums sowie die Vorbereitung auf eine Fällgenehmigung.

Ein Baumgutachten bewertet einen bestimmten Sachverhalt zu einem Baum oder Baumbestand – oft für Haftungs- oder Schadensfragen. Ein Baumkataster ist eine systematische Bestandsaufnahme und Dokumentation aller Bäume auf einem Gelände, oft als Dauerpflicht für Kommunen oder Wohnungsunternehmen.

Weitere Sachverständige

Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume im Verzeichnis finden.

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