Gert Bischoff
Prof. Dr.
99334 Riechheim
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Forst- Ing.
36448 Bad Liebenstein, Thüringen · Bestellt von Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Innerhalb der Kategorie Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume verfügt Jürgen Wedel über Fachkenntnisse in folgenden Bereichen:
Ein Baumsachverständiger wird beauftragt, wenn eine rechtssichere Einschätzung des Zustands, des Werts oder der Verkehrssicherheit eines Baumes erforderlich ist. Typische Anlässe sind Haftungsstreitigkeiten nach Sturmschäden, Baumkontrollpflichten für Grundstückseigentümer und Kommunen, die Bewertung von Gehölzbeständen bei Grundstücksverkäufen sowie Fragen zur Fällgenehmigung oder zum Baumschutz. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Baumgutachter kann in Gerichtsverfahren als Sachverständiger geladen werden.
Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Für ein Gerichtsverfahren wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bevorzugt oder vorgeschrieben. Für private Zwecke – etwa eine Schadensdokumentation gegenüber der Versicherung – ist das nicht zwingend, erhöht aber die Akzeptanz erheblich.
Ja. Häufige private Anlässe sind Haftungsfragen nach einem umgestürzten Baum, Streitigkeiten mit Nachbarn über den Zustand oder das Fällen eines Baums sowie die Vorbereitung auf eine Fällgenehmigung.
Ein Baumgutachten bewertet einen bestimmten Sachverhalt zu einem Baum oder Baumbestand – oft für Haftungs- oder Schadensfragen. Ein Baumkataster ist eine systematische Bestandsaufnahme und Dokumentation aller Bäume auf einem Gelände, oft als Dauerpflicht für Kommunen oder Wohnungsunternehmen.
Weitere Sachverständige
Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume im Verzeichnis finden.
Prof. Dr.
99334 Riechheim
Dipl.- Forst- Ing.
98544 Zella-Mehlis
Dr. agr.
07586 Rüdersdorf
Dipl.- Ing. (FH)
99428 Weimar
Freier Sachverständiger · Dipl. Bankbetriebswirt ADG · · ImmoWertRehm
88524 Offingen
Dipl.-Biologe Dr. rer. nat.
50354 Hürth
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