Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Jörg Korthoff – Sachverständiger für Forstwirtschaft

Dipl.-Finanzwirt (FH) · ö.b.v. SV (FH)

45136 Essen, Nordrhein-Westfalen

Qualifikation und Fachgebiete

Kategorie

Forstwirtschaft

Innerhalb der Kategorie Forstwirtschaft verfügt Jörg Korthoff über Fachkenntnisse in folgenden Bereichen:

Wann wird ein Forstgutachter benötigt?

Ein Forstgutachter wird beauftragt, wenn der Wert eines Waldgrundstücks rechtssicher festgestellt werden muss – etwa bei Kauf oder Verkauf, Erbschaft und Erbteilung, Enteignungsverfahren oder Flurneuordnung. Darüber hinaus erstellen Sachverständige für Forstwirtschaft Schadengutachten nach Sturm, Borkenkäferbefall oder Wildverbiss sowie Gutachten für forstwirtschaftliche Streitigkeiten. Ein öffentlich bestellter Forstgutachter ist gerichtlich anerkannt.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Häufige Fragen

Nicht in jedem Fall. Bei einer unkomplizierten Erbteilung unter Einigung aller Beteiligten kann oft ohne Gutachten verfahren werden. Sobald der Waldwert strittig ist – z. B. bei Pflichtteilsansprüchen oder wenn mehrere Erben unterschiedlicher Meinung sind – ist ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen die verlässlichste Grundlage.

Ob eine Versicherung greift, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Für die Schadenfeststellung und die Bemessung des Ersatzes ist ein Forstschadensgutachten eines unabhängigen Sachverständigen oft Voraussetzung – sowohl gegenüber der Versicherung als auch bei Wildschadensforderungen gegen den Jagdpächter.

Ja. Waldwertgutachten werden von Finanzämtern bei Erbschaft, Schenkung und Betriebsvermögensermittlung anerkannt, sofern sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurden.

Weitere Sachverständige

Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Forstwirtschaft im Verzeichnis finden.

Claus Albrecht

Dipl.-Biologe Dr. rer. nat.

50354 Hürth

Landwirtschaft Forstwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Naturschutz und Landschaftspflege

Rahmi Atalay

Dipl.-Ing. Forst

58802 Balve

Forstwirtschaft
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben Forsteinrichtung

Johannes Botschek

Dr. · Dipl.-Ing. agr. · Priv.-Doz. Dr. Stoffeinträgen in den Boden und · Sachgebiet 3) · Bodenerosion durch Wasser (Bodenschutz

53115 Bonn

Landwirtschaft Forstwirtschaft Gartenbau, Landschaftsbau und Bäume
Bodenkunde / Bodenschutz Bodenkunde und Bodenschutz

Wolf Brinkmann

Dipl.-Forstwirt · Assessor des Forstdienstes

48703 Stadtlohn

Forstwirtschaft
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben Bestands- und Bodenbewertung

Bernhard Heuer

Dipl.-Forstwirt · Assessor des Forstdienstes

59846 Sundern

Forstwirtschaft
Forsteinrichtung Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben

Wir nutzen Ahrefs Web Analytics, um zu verstehen, wie diese Website genutzt wird. Es werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Datenschutzerklärung