Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Hans Wiederhold – Sachverständiger für Agrar- und Forstimmobilien

34582 Großenenglis, Hessen · Bestellt von Regierungspräsidium Kassel

Qualifikation und Fachgebiete

Bestellt von

Regierungspräsidium Kassel

Kategorie

Agrar- und Forstimmobilien

Innerhalb der Kategorie Agrar- und Forstimmobilien verfügt Hans Wiederhold über Fachkenntnisse in folgenden Bereichen:

Wann wird ein Sachverständiger für Agrarimmobilien benötigt?

Sachverständige für Agrarimmobilien bewerten Hofstellen, landwirtschaftliche Betriebe, Stallgebäude, Scheunen und Grünlandflächen bei Verkauf, Erbschaft, Betriebsaufgabe und Beleihung. Ein öffentlich bestellter Gutachter erstellt Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten, die von Gerichten, Notaren, Finanzämtern und Banken anerkannt werden. Typische Auftraggeber sind Erbengemeinschaften, Landwirte beim Hofverkauf sowie Banken, die eine unabhängige Bewertung für die Kreditvergabe benötigen.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Weitere Sachverständige

Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Agrar- und Forstimmobilien im Verzeichnis finden.

Markus Wiederhold

34582 Großenenglis

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