Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Christian Niederlein – Sachverständiger für Tiere und Pferde

M. Sc. (agr.)

06193 Wettin-Löbejün, Sachsen-Anhalt · Bestellt von Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt

Qualifikation und Fachgebiete

Bestellt von

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt

Kategorie

Tiere und Pferde

Innerhalb der Kategorie Tiere und Pferde verfügt Christian Niederlein über Fachkenntnisse in folgenden Bereichen:

Wann wird ein Pferdegutachter benötigt?

Ein öffentlich bestellter Pferdegutachter wird beauftragt, wenn eine neutrale und rechtssichere Bewertung eines Pferdes erforderlich ist. Häufige Anlässe sind der Kauf oder Verkauf eines Pferdes, Kaufuntersuchungen bei Streitigkeiten über Mängel, Versicherungsschäden, der Verlust eines Tieres sowie zivilrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer. Als vereidigter Sachverständiger kann der Pferdegutachter vor Gericht bestellt werden.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt"?

Die Bezeichnung „Sachverständige/r" ist in Deutschland nicht geschützt – sie darf von jeder Person geführt werden. Die öffentliche Bestellung ist das verlässliche Unterscheidungsmerkmal: Sie setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfverfahren bei der zuständigen Kammer (IHK, Landwirtschaftskammer, Architektenkammer o. a.) voraus, den Nachweis besonderer Sachkunde auf dem geprüften Fachgebiet sowie persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur weisungsfreien, unparteiischen und persönlichen Gutachtenerstattung. Für gerichtliche Gutachten schreibt die ZPO eine Bevorzugung öffentlich bestellter Sachverständiger vor. Alle in diesem Verzeichnis gelisteten Personen sind öffentlich bestellt und vereidigt.

Häufige Fragen

Wenn Sie Mängel feststellen, die beim Kauf nicht offenbart wurden, ist schnelles Handeln wichtig. Ein öffentlich bestellter Pferdegutachter dokumentiert den Zustand und bewertet den Minderwert – das ist die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung oder Klage.

Ja. Bei Totalverlust, Tierverlust oder Streit über den Versicherungswert erstellt ein Sachverständiger das Wertgutachten, das gegenüber der Versicherung als unabhängige Grundlage gilt.

Für eine Bewertung mit Begutachtung des Tieres ist ein Ortstermin nötig. Viele Sachverständige sind regional tätig, decken aber Umkreise von 100–200 km ab. Einige erstellen auch reine Aktengutachten auf Basis vorhandener Unterlagen.

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Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Tiere und Pferde im Verzeichnis finden.

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